Mit dem im Krankenhauszukunftsgesetz beschlossenen Krankenhauszukunftsfonds sollen Krankenhäuser für Digitalisierungsprojekte eine Förderung von bis zu 4,3 Mrd. Euro erhalten. Für Krankenhäuser gilt es, die Fördermittel auch zu nutzen. Denn ohne ausreichende Digitalsierung können Krankenhäuser ab 2025 bis zu 2% ihrer DRG-Erlöse verlieren.
Für eine Zuteilung der Förderung sind die Förderrichtlinien des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) zu erfüllen. Entsprechende Anträge müssen dafür an die jeweils zuständigen Länder eingereicht werden. Die Fristen für eine erste Bedarfsmeldung sind dabei für die einzelnen Länder sehr unterschiedlich. Aber eines ist klar: Die Zeit läuft.